Wärmebrückennachweis: Gleichwertigkeitsnachweis oder detaillierte Berechnung?
Wärmebrücken können die energetische Bilanz eines Gebäudes erheblich beeinflussen. Ohne einen weiterführenden Wärmebrückennachweis wird häufig ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,10 W/(m²K) angesetzt. Bei Innendämmungen mit einbindenden Geschossdecken kann sich der Pauschalwert auf 0,15 W/(m²K) erhöhen.
Diese konservativen Ansätze liegen häufig deutlich über den tatsächlich vorhandenen Wärmebrückenverlusten. Gerade bei knappen Effizienzhausbilanzierungen können sie dazu führen, dass eine angestrebte Effizienzhausstufe nur mit zusätzlichen Dämmmaßnahmen erreicht wird oder rechnerisch sogar verfehlt wird.
Ein geeigneter Wärmebrückennachweis bildet die vorhandenen Anschlussdetails realistischer ab. Abhängig von Konstruktion, Planungsstand und energetischem Ziel kommen dafür drei wesentliche Verfahren infrage:
- der Gleichwertigkeitsnachweis,
- der erweiterte Gleichwertigkeitsnachweis und
- der detaillierte Wärmebrückennachweis.
Unser Planungsbüro für Bauphysik & Energieberatung effizienz:raum Energieberatung erstellt Wärmebrückennachweise bundesweit und vollständig digital – direkt für Bauherrschaften und Architekturbüros oder als fachliche Zuarbeit für zertifizierte Energieberater (EEE).
Warum der pauschale Wärmebrückenzuschlag die Bilanz verschlechtert
Wärmebrücken entstehen insbesondere an Übergängen und Anschlüssen unterschiedlicher Bauteile. Typische Beispiele sind Fensteranschlüsse, Gebäudesockel, Geschossdecken, Dachanschlüsse, Attiken, Balkone oder einbindende Innenwände. Die für die Berechnung relevanten 2D-Wärmebrücken sind typischerweise Materialbedingt und/oder geometrisch bedingt.
Werden diese Anschlüsse nicht gesondert bewertet, berücksichtigt die energetische Bilanzierung ihre Wärmeverluste über einen pauschalen Sicherheitszuschlag. Dieser Ansatz ist einfach und liegt grundsätzlich auf der sicheren Seite. Er unterscheidet jedoch nicht zwischen sorgfältig geplanten, wärmebrückenarmen Konstruktionen und energetisch ungünstigen Anschlussdetails.
Wichtig: Geht die energetische Bilanz auch mit dem pauschalen Wärmebrückenzuschlag sicher auf, ist ein weiterführender Nachweis nicht in jedem Projekt wirtschaftlich erforderlich. Bei einer knappen Bilanz, anspruchsvollen Effizienzhausstufen oder komplexen Bestandsgebäuden lohnt sich eine genaue Berechnung dagegen i.d.R. immer.
Welcher Wärmebrückennachweis sinnvoll ist, hängt davon ab, wie stark die geplanten Anschlussdetails von den Referenzdetails der DIN 4108 Beiblatt 2 abweichen und welches Ergebnis für die energetische Bilanz benötigt wird.
1. Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2
Der Gleichwertigkeitsnachweis ist häufig der wirtschaftlichste Weg, wenn sämtliche relevanten Wärmebrückendetails den Vorgaben und Referenzdetails der DIN 4108 Beiblatt 2 entsprechen.
Dabei wird für jeden relevanten Anschluss geprüft und dokumentiert, ob die geplante Konstruktion einem passenden Referenzdetail aus dem Beiblatt gleichwertig ist. Eine bloße Annahme, dass ein Anschluss „wahrscheinlich gleichwertig“ sei, genügt nicht. Die Gleichwertigkeit muss für die einzelnen Details nachvollziehbar belegt werden.
Kann die Gleichwertigkeit aller relevanten Anschlüsse nachgewiesen werden, lässt sich der Wärmebrückenzuschlag gegenüber dem pauschalen Ansatz deutlich reduzieren:
- ΔUWB = 0,05 W/(m²K) bei einem Gleichwertigkeitsnachweis nach Kategorie A,
- ΔUWB = 0,03 W/(m²K) bei einem Gleichwertigkeitsnachweis nach Kategorie B.
Wann ist ein Gleichwertigkeitsnachweis geeignet?
Das Verfahren eignet sich insbesondere für Neubauten und gut dokumentierte Sanierungsprojekte, deren Anschlussdetails konsequent an den Konstruktionsprinzipien des Beiblatts 2 ausgerichtet sind.
Schwieriger kann ein vollständiger Gleichwertigkeitsnachweis unter anderem bei Bestandskonstruktionen, Sonderanschlüssen, abweichenden Fensterpositionen, erdberührten Bauteilen oder ungewöhnlichen Materialkombinationen werden.
Weicht bereits ein relevantes Detail von den zulässigen Vorgaben ab, muss geprüft werden, ob ein erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis möglich ist oder ob eine vollständige detaillierte Wärmebrückenberechnung wirtschaftlicher ist.
2. Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis bei einzelnen Abweichungen
Nicht jedes Projekt lässt sich vollständig über die Referenzdetails der DIN 4108 Beiblatt 2 abbilden. Häufig entspricht der überwiegende Teil der Anschlüsse den Vorgaben, während nur wenige Wärmebrückendetails abweichen.
In diesem Fall kann ein erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis die passende Lösung sein. Die konformen Anschlussdetails werden weiterhin über das Beiblatt 2 nachgewiesen. Die davon abweichenden Details werden einzeln untersucht und detailliert berechnet.
Der zusätzliche Einfluss dieser Anschlüsse wird als projektbezogener Anteil berücksichtigt. Der Wärmebrückenzuschlag kann dann beispielsweise als 0,05 + X beziehungsweise 0,03 + X W/(m²K) angesetzt werden.
Vorteile des erweiterten Gleichwertigkeitsnachweises
- Nur die tatsächlich abweichenden Details müssen detailliert berechnet werden.
- Die übrigen Anschlüsse können weiterhin über das Beiblatt 2 nachgewiesen werden.
- Der Aufwand kann geringer sein als bei einer vollständigen detaillierten Berechnung.
- Bestands- und Sonderdetails lassen sich gezielt in den Nachweis integrieren.
Der erweiterte Gleichwertigkeitsnachweis ist vor allem dann sinnvoll, wenn nur wenige Anschlüsse von den Referenzdetails abweichen. Bei zahlreichen Sonderdetails kann der zusätzliche Anteil X jedoch so groß werden, dass eine vollständige projektbezogene Wärmebrückenberechnung das bessere und häufig auch wirtschaftlichere Verfahren darstellt.
3. Detaillierter Wärmebrückennachweis mit projektbezogenen Ψ-Werten
Bei einem detaillierten Wärmebrückennachweis werden alle relevanten linearen Wärmebrücken des Gebäudes erfasst und numerisch berechnet. Für jedes Anschlussdetail wird ein längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient, der sogenannte Ψ-Wert, ermittelt.
Aus den berechneten Ψ-Werten, den zugehörigen Wärmebrückenlängen und der wärmeübertragenden Umfassungsfläche ergibt sich ein individueller Wärmebrückenzuschlag für das konkrete Gebäude.
Der detaillierte Nachweis bildet die geplante Konstruktion wesentlich genauer ab als ein pauschaler Ansatz. Bei wärmebrückenarm geplanten Gebäuden kann der errechnete Zuschlag deutlich unter 0,05 beziehungsweise 0,03 W/(m²K) liegen, im Neubau teilweise gar unter 0,01 W/(m²K).
Wann lohnt sich eine detaillierte Wärmebrückenberechnung?
Eine vollständige Berechnung ist insbesondere sinnvoll bei:
- knappen Effizienzhausbilanzierungen,
- anspruchsvollen Effizienzhausstufen,
- komplexen Bestands- und Sanierungsprojekten,
- zahlreichen abweichenden oder individuellen Anschlussdetails,
- Innendämmungen und anspruchsvollen Fensteranschlüssen,
- denkmalgeschützten oder konstruktiv ungewöhnlichen Gebäuden,
- Wohn- und Nichtwohngebäuden mit komplexer thermischer Gebäudehülle.
Eine detaillierte Berechnung kann nicht nur den Wärmebrückenzuschlag verbessern. Sie zeigt auch, welche Anschlüsse die energetische Bilanz besonders stark beeinflussen und bei welchen Details eine Optimierung den größten Nutzen bringt.
Die konstruktive Planung der Anschlussdetails bleibt dabei Aufgabe des zuständigen Architekten oder Fachplaners. Wir berechnen und bewerten die vorgegebenen Konstruktionen und können Hinweise auf energetisch oder bauphysikalisch ungünstige Bereiche geben.
Nachweis zur Einhaltung des Mindestwärmeschutzes
Ein reduzierter Wärmebrückenzuschlag ersetzt nicht automatisch die Überprüfung des Mindestwärmeschutzes. Bei kritischen Anschlüssen muss zusätzlich untersucht werden, ob die raumseitige Oberflächentemperatur ausreichend hoch bleibt.
Hierfür wird unter anderem der Temperaturfaktor fRsi betrachtet. Der Nachweis dient der Bewertung des Risikos von Tauwasser und Schimmelpilzbildung unter den maßgeblichen Randbedingungen.
Einzelne fRsi-Berechnungen und Betrachtungen sind beispielsweise beim Fenstertausch, bei veränderten Fenstereinbaulagen, bei Innendämmungen oder an anderen kritischen Bauteilanschlüssen häufig sinnvoll. Dafür muss nicht zwingend ein vollständiger Wärmebrückennachweis für das gesamte Gebäude beauftragt werden.
Die drei Nachweisverfahren im Vergleich
Gleichwertigkeitsnachweis
Geeignet, wenn: Alle relevanten Anschlüsse vollständig mit den Referenzdetails der DIN 4108 Beiblatt 2 vergleichbar sind.
Ergebnis: Pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/(m²K) für Kategorie A oder 0,03 W/(m²K) für Kategorie B.
Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis
Geeignet, wenn: Der überwiegende Teil der Anschlüsse dem Beiblatt 2 entspricht und nur einzelne Details abweichen.
Ergebnis: Wärmebrückenzuschlag von 0,05 + X beziehungsweise 0,03 + X W/(m²K).
Detaillierter Wärmebrückennachweis
Geeignet, wenn: Zahlreiche individuelle Anschlüsse vorhanden sind, die Bilanz knapp ist oder ein möglichst realistischer projektbezogener Wärmebrückenzuschlag benötigt wird.
Ergebnis: Individuell berechneter Wärmebrückenzuschlag auf Grundlage der projektspezifischen Ψ-Werte und Wärmebrückenlängen.
Welche Unterlagen werden für einen Wärmebrückennachweis benötigt?
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der gewählten Nachweisart und dem Projektumfang ab. Für eine erste Einschätzung genügen in der Regel die bereits vorhandenen Pläne und Bauteillisten sowie eine eindeutige Zuordnung von beheizten und unbeheizten Räumen.
Je nach Projekt werden nach Beauftragung insbesondere folgende Angaben benötigt:
- bemaßte Grundrisse, Schnitte und Ansichten,
- Darstellung der thermischen Gebäudehülle,
- Bauteilaufbauten mit Schichtdicken und Wärmeleitfähigkeiten,
- Fenster- und Türtypen sowie deren Einbaupositionen,
- vorhandene Anschluss- und Detailzeichnungen,
- Angaben zu Sockeln, Dächern, Attiken, Decken und erdberührten Bauteilen.
Die vorhandenen Unterlagen werden zunächst kostenfrei geprüft. Anschließend erhalten Auftraggeber eine projektspezifische Rückmeldung dazu, welches Nachweisverfahren sinnvoll ist und welche ergänzenden Angaben noch benötigt werden.
Bundesweite Zuarbeit für Energieberater, Architekten und Fachplaner
Die Wärmebrückenberechnung kann vollständig digital und bundesweit bearbeitet werden. Die Zusammenarbeit erfolgt je nach Bedarf direkt mit der Bauherrschaft, dem Architekturbüro oder als fachliche Zuarbeit beziehungsweise Unterauftrag für den zuständigen Energieberater.
Bei einer B2B-Zusammenarbeit bleibt der beauftragende Energieeffizienz-Experte federführender Ansprechpartner für sein Projekt und seinen Kunden. Wir übernehmen ausschließlich die vereinbarten Wärmebrückennachweise und stellen die erforderlichen Ergebnisse für die weitere energetische Bilanzierung bereit.
Unklare Anschlussdetails werden direkt mit den Projektbeteiligten abgestimmt. Bei Bedarf können technische Fragen kurzfristig in einem gemeinsamen Video- oder Telefontermin geklärt werden.
Unsere Leistungen im Bereich Wärmebrücken
- Gleichwertigkeitsnachweise nach DIN 4108 Beiblatt 2,
- erweiterte Gleichwertigkeitsnachweise,
- detaillierte Wärmebrückenberechnungen nach DIN EN ISO 10211,
- Berechnung projektbezogener Wärmebrückenzuschläge,
- Ψ-Wert-Berechnungen einzelner Anschlussdetails,
- fRsi-Nachweise zum Mindestwärmeschutz einzelner Anschlussdetails oder projektbezogen,
- Bewertung und Optimierung kritischer Anschlussdetails,
- Bearbeitung von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Neubau und Bestand.
Die Nachweise werden nachvollziehbar, prüffähig und nach den einschlägigen DIN-Normen sowie den aktuellen Arbeitshilfen zur Wärmebrückenbewertung erstellt. Sie sind für die Verwendung in GEG-(bzw. GModG-), BEG- und KfW-Effizienzhausprojekten durch den jeweils federführenden Energieeffizienz-Experten oder Fachplaner vorgesehen.
Bearbeitungsdauer und individuelle Angebotserstellung
Der Aufwand eines Wärmebrückennachweises hängt von der Anzahl und Komplexität der Anschlussdetails, der Qualität der vorhandenen Unterlagen und der gewählten Nachweisart ab. Deshalb wird jedes Projekt individuell geprüft und kalkuliert. Sie erhalten eine Rückmeldung und ihr individuelles Angebot innerhalb von zwei Werktagen.
Einzelne Wärmebrückendetails oder fRsi-Nachweise können in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen bearbeitet werden. Für umfangreiche projektbezogene Wärmebrückennachweise beträgt die typische Bearbeitungszeit etwa ein bis zwei Wochen nach Beauftragung.
Es besteht kein Mindestauftragswert. Auch einzelne Anschlussdetails können unabhängig von einem vollständigen Effizienzhausprojekt berechnet werden. Gerade beim Fenstertausch als Nachweis zur Einhaltung des Mindeswärmeschutzes sind einzelne fRsi-Berechnungen von Details nicht nur sinnvoll sondern häufig auch notwendig.
Welcher Wärmebrückennachweis ist für Ihr Projekt sinnvoll?
Nicht jedes Projekt benötigt automatisch eine vollständige detaillierte Wärmebrückenberechnung. Entscheidend ist, welches Verfahren die vorhandene Konstruktion fachgerecht abbildet und gleichzeitig ein wirtschaftliches Verhältnis zwischen Berechnungsaufwand und Nutzen bietet.
Wir prüfen daher zunächst, ob ein Gleichwertigkeitsnachweis ausreicht, ein erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis sinnvoll ist oder eine vollständige detaillierte Berechnung den größeren Nutzen bietet.
Senden Sie uns Ihre vorhandenen Pläne und Bauteilaufbauten sowie die eindeutige Zuordnung beheizter und unbeheizter Räume. Die erste Prüfung der Unterlagen und die Einschätzung des geeigneten Nachweisverfahrens sind kostenfrei.
Häufige Fragen zu Wärmebrückennachweisen
Ist ein detaillierter Wärmebrückennachweis immer erforderlich?
Nein. Entsprechen die meisten relevanten Anschlüsse der DIN 4108 Beiblatt 2, kann außerdem ein (erweiterter) Gleichwertigkeitsnachweis ausreichen.
Was ist der Unterschied zwischen Gleichwertigkeitsnachweis und detaillierter Wärmebrückenberechnung?
Beim Gleichwertigkeitsnachweis werden die geplanten Anschlüsse mit Referenzdetails der DIN 4108 Beiblatt 2 verglichen. Bei der detaillierten Wärmebrückenberechnung werden die tatsächlichen Konstruktionen numerisch modelliert und individuelle Ψ-Werte berechnet. Bei Letzterem resultieren erfahrungsgemäß niedrigere, also bessere Wärmebrückenzuschläge.
Kann nur ein einzelnes Wärmebrückendetail berechnet werden?
Ja. Einzelberechnungen sind beispielsweise für Fensteranschlüsse, Sockeldetails, Attiken oder zur Überprüfung des fRsi-Werts möglich, sofern kein projektbezogener Wärmebrückennachweis (z.B. für Absenkung des Wärmebrückenzuschlags bei Effizienzhaussanierungen) erforderlich ist.
Kann ein Wärmebrückennachweis nachträglich erstellt werden?
Grundsätzlich ja, sofern ausreichende Angaben zur geplanten oder tatsächlich ausgeführten Konstruktion vorliegen. Am größten ist der Nutzen jedoch, wenn die Berechnung frühzeitig erfolgt und mögliche Optimierungen noch in die Planung einfließen können.
Wer ist für die konstruktive Planung der Details verantwortlich?
Die konstruktive Detailplanung bleibt Aufgabe des zuständigen Architekten oder Fachplaners. Im Rahmen des Wärmebrückennachweises werden die vorgegebenen Details berechnet, bewertet und dokumentiert. Hinweise zur energetischen Optimierung können ergänzend gegeben werden.

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