KfW 308 „Jung kauft Alt“: Förderung & neue Chancen für Familien beim Hauskauf

Der Traum vom eigenen Haus ist gerade für junge Familien nicht einfach zu finanzieren. Besonders in Freiburg und dem Freiburger Umland sind die Immobilienpreise hoch – und bei älteren Bestandsgebäuden kommen nach dem Kauf häufig noch erhebliche Sanierungskosten hinzu.

Genau hier setzt das KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (KfW 308) an. Familien mit Kindern können beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie einen zinsverbilligten Förderkredit erhalten.

Seit August 2026 ist das Programm deutlich attraktiver geworden: Die maximalen Kreditbeträge wurden erhöht und vor allem die Anforderungen an die anschließende Sanierung wurden praxisnäher gestaltet. Statt einer umfassenden Effizienzhaussanierung kann das Sanierungsziel nun alternativ über festgelegte energetische Einzelmaßnahmen erreicht werden.

Damit kann „Jung kauft Alt“ insbesondere für Familien mit begrenztem Budget eine interessante Möglichkeit sein, den Kauf eines älteren Hauses mit einer schrittweisen energetischen Modernisierung zu verbinden.

Weitere Informationen zum KfW-Programm 308 „Jung kauft Alt“

Was ist KfW 308 „Jung kauft Alt“?

Das Förderprogramm richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwerben möchten.

Gefördert wird der Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung laut gültigem Energieausweis in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft ist.

Der KfW-308-Kredit finanziert dabei den Kaufpreis einschließlich der Grundstückskosten. Die Kosten der anschließenden energetischen Sanierung werden nicht aus dem KfW-308-Kredit finanziert. Dafür können jedoch weitere Förderprogramme genutzt werden.

Gerade diese Kombination macht das Programm so seit den Änderungen 2026 so interessant:

KfW 308 für den Immobilienkauf + weitere Förderprogramme für die energetische Sanierung.

Ob ein Haus die für KfW 308 erforderliche Energieeffizienzklasse F, G oder H aufweist, ergibt sich aus einem gültigen Energieausweis. Weitere Informationen finden Sie in unserem Effizienz-Blog im Artikel zu den Unterschieden zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen Energieausweis nach GEG/GModG: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?.

Wichtig: Ein Energieausweis kann jederzeit neu ausgestellt werden. Gerade bei sehr günstigen Online-Angeboten, die mit Dumping-Preisen arbeiten und große Stückzahlen abwickeln, können vereinfachte Annahmen oder fehlerhafte Bilanzierungen zu unzutreffenden Energieeffizienzklassen führen. Liegt ein vorhandener Energieausweis knapp oberhalb der Klasse F, kann sich daher eine erneute, fachlich sorgfältige Prüfung lohnen – insbesondere, wenn anschließend ohnehin ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird und vorhandene Gebäudedaten weiterverwendet werden können.

Wie hoch ist der Kredit bei „Jung kauft Alt“?

Seit August 2026 wurden die maximalen Kreditbeträge deutlich erhöht. Die Kredithöhe richtet sich nach der Zahl der minderjährigen Kinder im Haushalt.

Kinder im Haushalt Maximaler KfW-Kredit
1 Kind 140.000 €
2 Kinder 160.000 €
ab 3 Kindern 180.000 €

Bei einer Familie mit zwei Kindern können somit beispielsweise bis zu 160.000 Euro des Kaufpreises über das vergünstigte KfW-Darlehen finanziert werden.

Wichtig: Bei KfW 308 handelt es sich nicht um einen direkten Zuschuss, sondern um einen zinsverbilligten Förderkredit. Die tatsächlichen Konditionen richten sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden KfW-Konditionen.

Wer kann KfW 308 beantragen?

Die wichtigsten Voraussetzungen für „Jung kauft Alt“ lassen sich vereinfacht wie folgt zusammenfassen:

  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro pro Jahr betragen.
  • Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.
  • Die Antragstellenden dürfen bei Antragstellung grundsätzlich über kein Wohneigentum verfügen.
  • Die gekaufte Immobilie muss anschließend selbst genutzt werden.
  • Das Gebäude muss vor der Sanierung die Energieeffizienzklasse F, G oder H aufweisen.

Bei der Einkommensgrenze ist wichtig: Entscheidend ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen.

Außerdem wird nicht das Einkommen des aktuellen Jahres betrachtet. Bei einem Antrag im Jahr 2026 ist beispielsweise der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus den Jahren 2023 und 2024 maßgeblich.

Die tatsächliche Einkommensgrenze kann deshalb für manche Familien höher liegen, als zunächst angenommen.

Die wichtigste Änderung 2026: Sanierung über Einzelmaßnahmen

Die wohl interessanteste Neuerung betrifft die energetische Sanierung des gekauften Hauses.

In der Vergangenheit musste das Gebäude grundsätzlich auf einen vorgegebenen Effizienzhausstandard saniert werden. Eine solche Komplettsanierung ist energetisch zwar sinnvoll und profitierte auch in der Vergangenheit von Förderungen, ist jedoch häufig mit höheren Investitionskosten, einer umfangreicheren Planung und entsprechenden technischen Anforderungen verbunden.

Seit August 2026 gibt es bei KfW 308 eine deutlich flexiblere Alternative: Innerhalb von 4,5 Jahren müssen folgende Teile des Gebäudes energetisch saniert werden:

  • Heizungstausch auf eine Wärmeversorgung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien,
  • Fenstertausch,
  • Dämmung der Fassade,
  • Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke.

Die Maßnahmen müssen die entsprechenden technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erfüllen. Weitere Maßnahmen, wie Dämmung der Kellerdecke, oder Installation einer Flächenheizung etc. sind natürlich darüber hinaus möglich und empfohlen, werden aber nicht für das KfW-Programm 308 verlangt und sind nicht Teil dieser Nachweisführung.

Informationen des BAFA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

Einen Überblick über die aktuellen Änderungen der Bundesförderung finden Sie außerdem in unserem Effizienz-Blog Beitrag zur BEG-Förderung und den Änderungen 2026.

Oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf, um Ihre Fragen telefonisch oder per Mail zu besprechen.

Müssen wirklich Heizung, Fenster, Fassade und Dach erneuert werden?

Nicht zwingend jedes Bauteil muss automatisch vollständig erneuert werden.

Das KfW-Programm sieht Ausnahmen für Bauteile oder Teilflächen vor, die bereits einen bestimmten energetischen Mindeststandard erfüllen.

Auch eine bestehende Heizungsanlage kann von der Austauschpflicht ausgenommen sein, wenn sie bereits mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Entsprechendes gilt beispielsweise bei einer ausschließlichen Wärmeversorgung über ein Wärmenetz.

Das kann in der Praxis einen erheblichen Unterschied machen. Wurden bei einem älteren Gebäude beispielsweise bereits Fenster ausgetauscht oder einzelne Bauteile energetisch saniert, sollte deshalb geprüft werden, ob diese weiterhin genutzt werden können.

Vor dem Hauskauf empfiehlt es sich daher, zunächst festzustellen, welche Maßnahmen am konkreten Gebäude tatsächlich erforderlich werden. 

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie für eine energetische Einschätzung und Sanierungspotenziale interessieren.

 

4,5 Jahre Zeit für die Sanierung

Ein weiterer wichtiger Vorteil: Die Sanierung muss nicht unmittelbar nach dem Kauf vollständig abgeschlossen sein.

Für die Umsetzung des geforderten Effizienzhausstandards oder der vorgeschriebenen Sanierung über Einzelmaßnahmen stehen 54 Monate bzw. 4,5 Jahre ab der KfW-Zusage zur Verfügung.

Gerade für junge Familien kann dieser Zeitraum entscheidend sein. Kauf, Umzug und energetische Sanierung müssen dadurch nicht vollständig gleichzeitig finanziert und organisiert werden.

Die Maßnahmen können sinnvoll geplant und innerhalb des vorgegebenen Zeitraums schrittweise umgesetzt werden.

Trotzdem sollte bereits vor dem Kauf eine zumindest grobe Sanierungsplanung vorliegen. Nur so lässt sich abschätzen, ob Kaufpreis und notwendige Sanierung zusammen tatsächlich zum verfügbaren Budget passen. In der Regel fordert der Finanzierungspartner ohnehin im Vorfeld eine energetische Einschätzung durch einen Energieberater ein.

KfW 308 mit iSFP und weiteren Bundes- und Landesförderungen kombinieren

Die Sanierungspflicht bedeutet nicht, dass die hierfür anfallenden Kosten vollständig ohne weitere Förderung getragen werden müssen.

KfW 308 kann grundsätzlich mit weiteren Fördermitteln kombiniert werden. Besonders interessant sind dabei die Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Für viele Familien kann beispielsweise folgende Förderstrategie sinnvoll sein:

  • KfW 308 „Jung kauft Alt“ für den Kauf der Immobilie,
  • eine geförderte Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP),
  • BEG-Förderung für die energetischen Einzelmaßnahmen oder eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus,
  • gegebenenfalls ein zusätzlicher KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung der verbleibenden Sanierungskosten
  • Landesbanken, wie die L-Bank in Baden-Württemberg mit dem Z-15-Darlehen bieten häufig weitere attraktive Kredite für den Kauf und die Sanierung von Immobilien für Familien.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) lässt sich planen, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll aufeinander aufbauen und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können. Das Beste ist: aktuell wird die Erstellung eines iSFP im Rahmen einer Energieberatung noch mit 650,00 € (850,00 € ab 3 Wohneinheiten) über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert!

Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Effizienz-Blog Artikel zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Weitere Informationen zu unserer iSFP-Energieberatung in Freiburg und dem Freiburger Umland finden Sie auf unserer Leistungsseite oder direkt beim BAFA: Informationen des BAFA zur Energieberatung für Wohngebäude (EBW.

Auf die einzelnen Fördermöglichkeiten der BEG, den iSFP und den KfW-Ergänzungskredit gehen wir in separaten Beiträgen ausführlicher ein.

Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen – was ist sinnvoller?

Die bisherige Variante einer Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE (oder besser) bleibt weiterhin möglich, wurde jedoch durch die Änderungen der BEG-Richtlinie im Juli 2026 finanziell deutlich unattraktiver und häufig unwirtschaftlich.

Bei Gebäuden, die ohnehin umfassend saniert werden sollen, kann eine Effizienzhaussanierung durchaus sinnvoll sein. Die Sanierung zum Effizienzhaus wird über das Förderprogramm KfW 261 im Rahmen einer Komplettsanierung nach wie vor unterstützt. Weitere Infos und Voraussetzungen können Sie auf der KfW Seite des Förderprogramms nachlesen: Informationen der KfW zum Förderprogramm 261 – Wohngebäude.

Für Familien mit begrenztem Sanierungsbudget dürfte jedoch häufig der neue Weg über die Einzelmaßnahmen besonders interessant sein. Eine Effizienzhaussanierung betrachtet das gesamte Gebäude und kann entsprechend umfangreiche Investitionen erforderlich machen, bietet dafür an anderer Stelle wiederum Vorteile.

Welche Variante wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt jedoch vom Zustand des Gebäudes, den ohnehin geplanten Arbeiten und der möglichen Förderung ab. Eine pauschale Aussage ist daher nicht sinnvoll. In manchen Fällen ist eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus überhaupt nicht möglich. Ohne eine Gebäudesimulation lässt sich diese Frage generell nicht zuverlässig beantworten.

Wichtig: KfW 308 vor dem Hauskauf beantragen

Ein besonders wichtiger Punkt wird beim Immobilienkauf schnell übersehen:

Der Antrag für KfW 308 muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags gestellt werden. Ein Notar kann im Zweifelsfall prüfen, ob mittels einer aufschiebenden Bedingung im Kaufvertrag, der Vertrag auch vor der Antragstellung bei der KfW unterschrieben werden darf.

Der Antrag erfolgt nicht direkt durch die Familie bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner, beispielsweise eine Bank oder Sparkasse.

Wer bereits eine passende Immobilie gefunden hat, sollte sich daher frühzeitig um Finanzierung, Energieausweis/energetische Einschätzung und die mögliche Sanierungsstrategie kümmern. Der Notartermin sollte nicht stattfinden, bevor die Voraussetzungen für die KfW-Förderung geklärt sind.

Warum „Jung kauft Alt“ gerade im Freiburger Umland interessant sein kann

Gerade in Freiburg und dem Freiburger Umland ist der Kauf eines Eigenheims für junge Familien finanziell anspruchsvoll. Moderne oder bereits vollständig sanierte Häuser werden häufig zu entsprechend hohen Preisen angeboten.

Gleichzeitig finden sich in den umliegenden Gemeinden zahlreiche ältere Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen in den kommenden Jahren ohnehin Maßnahmen an Heizung, Fenstern, Dach oder Fassade anstehen.

Das betrifft beispielsweise Immobilien in March, Gundelfingen, Denzlingen, Umkirch, Kirchzarten, Hinterzarten, Merzhausen, Bad Krozingen und Emmendingen sowie allgemein im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und im Landkreis Emmendingen.

Für Familien kann es deshalb sinnvoll sein, bei der Immobiliensuche nicht ausschließlich bereits vollständig sanierte Gebäude zu betrachten.

Ein älteres Gebäude mit energetischem Sanierungsbedarf kann bei einem angemessenen Kaufpreis und einer gut geplanten Sanierungsstrategie eine interessante Alternative sein. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Kauf über KfW 308 und eventuell weitere zinsgünstige Kredite, wie das Z15-Darlehen der L-Bank finanzieren und die anschließende energetische Sanierung mit weiteren Förderprogrammen kombinieren lässt.

Energetische Beratung am besten schon vor dem Kauf

Bei einem älteren Gebäude entscheidet nicht allein der Kaufpreis darüber, ob die Immobilie langfristig bezahlbar ist. Ebenso wichtig ist die Frage, welche energetischen Maßnahmen in den nächsten Jahren erforderlich werden und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist.

Eine frühzeitige energetische Einschätzung kann dabei helfen, Sanierungsbedarf und Fördermöglichkeiten bereits vor der Kaufentscheidung besser einzuschätzen.

Sie planen den Kauf eines älteren Hauses?

Sie haben eine Immobilie in Freiburg, dem Freiburger Umland, Breisgau-Hochschwarzwald oder im Landkreis Emmendingen gefunden und möchten wissen, ob KfW 308 für Ihr Vorhaben infrage kommt?

Als Energieeffizienz-Experte unterstützen wir Sie bei der energetischen Bewertung des Gebäudes sowie bei der Planung einer sinnvollen Sanierungs- und Förderstrategie.

So lässt sich möglichst früh einschätzen, welche Maßnahmen erforderlich werden, welche Fördermöglichkeiten bestehen und wie sich die Sanierung sinnvoll über die kommenden Jahre verteilen lässt.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, oder schreiben eine Mail: Kontaktaufnahme

Fazit: KfW 308 ist seit August 2026 deutlich interessanter geworden

Mit den Änderungen vom August 2026 wurde das Programm KfW 308 „Jung kauft Alt“ für viele Familien deutlich praxisnäher und vor allem überhaupt umsetzbarer.

Höhere Kreditbeträge von bis zu 180.000 Euro, ein Sanierungszeitraum von 54 Monaten und insbesondere die neue Möglichkeit, die energetischen Anforderungen über definierte Einzelmaßnahmen zu erfüllen, senken die Einstiegshürde gegenüber der bisherigen ausschließlichen Effizienzhausanforderung erheblich.

In Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, der BEG-Förderung und gegebenenfalls weiteren KfW-Finanzierungen kann daraus eine interessante Gesamtstrategie für Kauf und Sanierung entstehen.

Gerade für junge Familien im Raum Freiburg und dem Freiburger Umland kann es sich deshalb lohnen, bei der Suche nach dem eigenen Zuhause auch ältere Bestandsimmobilien in Betracht zu ziehen.

Entscheidend ist jedoch, das Gebäude möglichst schon vor dem Kauf energetisch zu bewerten und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen einschließlich ihrer Kosten frühzeitig einzuplanen.

Häufige Fragen zu KfW 308 „Jung kauft Alt“

Wie hoch ist der Kredit bei KfW 308?

Seit August 2026 sind bei einem Kind bis zu 140.000 Euro, bei zwei Kindern bis zu 160.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 180.000 Euro KfW-Kredit möglich.

Wie lange habe ich für die Sanierung Zeit?

Die geforderte energetische Sanierung muss innerhalb von 54 Monaten nach der KfW-Zusage durchgeführt und nachgewiesen werden. Das entspricht 4,5 Jahren.

Muss ich das gekaufte Haus zum Effizienzhaus sanieren?

Nein. Seit August 2026 besteht alternativ die Möglichkeit, die Anforderungen über festgelegte energetische Einzelmaßnahmen zu erfüllen. Dazu gehören grundsätzlich Heizung, Fenster, Fassade sowie Dach oder oberste Geschossdecke.

Welche Energieeffizienzklasse darf das Bestandshaus bestenfalls haben?

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein gültiger Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis vorliegen, aus dem die Energieeffizienzklasse F, G oder H hervorgeht.

Kann KfW 308 mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja. Insbesondere für die anschließende energetische Sanierung können weitere Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude genutzt werden. Dazu können je nach Vorhaben beispielsweise BEG-Einzelmaßnahmen, eine geförderte Energieberatung mit iSFP oder weitere KfW-Finanzierungen gehören. Landesförderungen, wie das Z-15-Darlehen der L-Bank Baden-Württemberg bilden außerdem weitere attraktive Fördermöglichkeiten über vergünstigte Zinsen.

Ist KfW 308 auch für Familien im Freiburger Umland verfügbar?

Ja. KfW 308 ist ein bundesweites Förderprogramm. Damit kann das Programm auch beim Erwerb geeigneter Bestandsimmobilien in Freiburg sowie beispielsweise in March, Denzlingen, Gundelfingen, Umkirch, Kirchzarten, Bad Krozingen, Emmendingen und weiteren Gemeinden der Region genutzt werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Stand: August 2026.

Hinweis: Förderprogramme, technische Anforderungen und Konditionen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der KfW beziehungsweise des BAFA. Eine individuelle Prüfung des jeweiligen Vorhabens wird empfohlen. Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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