Energieausweis nach GEG: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Muster eines Energieausweises nach GEG für Wohngebäude und Nichtwohngebäude in Freiburg

Beispiel eines Energieausweises nach GEG: Je nach Gebäudeart und Situation ist ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erforderlich.

Wer in Deutschland eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, benötigt in vielen Fällen einen Energieausweis. Er zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist, und gibt Käufern, Mietinteressenten oder Geschäftspartnern eine erste Orientierung zu möglichen Energiekosten und Modernisierungspotenzialen. Auch nach größeren energetischen Modernisierungen oder der Fertigstellung eines Neubaus sieht der Gesetzgeber die Ausstellung eines Energieausweises vor.

Die Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Wichtig ist: Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis. Es gibt zwei Varianten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide dienen dem gleichen Ziel, unterscheiden sich aber deutlich in Aussagekraft, Aufwand und Zulässigkeit.

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Was ist ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude unabhängig davon, wie die bisherigen Bewohner oder Nutzer geheizt haben. Stattdessen wird der energetische Zustand des Gebäudes fachlich betrachtet. Dazu gehören neben der sogenannten thermischen Hülle, also Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecke auch die Bewertung von Heizung, Warmwasserbereitung und ggf. Lüftung oder Kühlung.

Bei Nichtwohngebäuden, also zum Beispiel Büros, Praxen, Läden oder Gewerbeflächen, können weitere Bereiche wie Beleuchtung, Kühlung oder Lüftungstechnik eine Rolle spielen. Die Bilanzierung ist allgemein deutlich umfangreicher und anspruchsvoller.

Der Vorteil: Der Bedarfsausweis zeigt relativ objektiv, wie gut oder schlecht ein Gebäude energetisch aufgestellt ist. Er eignet sich deshalb besonders für ältere Gebäude, unsanierte Immobilien oder Gebäude, bei denen der tatsächliche Verbrauch z.B. auch durch temporären Leerstand oder individuelles Nutzungsverhalten wenig aussagekräftig ist.

Ein Bedarfsausweis kann grundsätzlich für Wohngebäude und Nichtwohngebäude erstellt werden. Seit 2024 erfolgt die Berechnung nach DIN V 18599. Für Eigentümer bedeutet das: Die Ausstellung ist etwas aufwendiger, liefert aber meist die bessere Grundlage für Verkauf, Vermietung, Sanierungsplanung oder Förderüberlegungen.

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten Jahre. Er ist häufig günstiger und schneller erstellt als ein Bedarfsausweis. Allerdings hängt das Ergebnis stark vom Verhalten der bisherigen Nutzer ab.

Wurde wenig geheizt, standen Räume längere Zeit leer oder wurde besonders sparsam genutzt, kann ein Gebäude besser erscheinen, als es tatsächlich ist. Umgekehrt kann ein hoher Verbrauch auch durch viele Personen, lange Nutzungszeiten oder besondere betriebliche Abläufe entstehen.

Gerade bei Nichtwohngebäuden wie Büros, Praxen, Verkaufsflächen oder Gewerbeeinheiten ist der Energieverbrauch oft schwer vergleichbar. Deshalb ist ein Verbrauchsausweis nicht immer die beste Wahl – und in manchen Fällen auch nicht zulässig.

Aktuell gelten grundsätzlich folgende Kriterien zur Ausstellung eines Verbrauchsausweises:

  • Gebäude hat fünf oder mehr Wohneinheiten
  • Gebäudebaujahr ist nach 01.11.1977 oder wurde bereits energetisch saniert
  • ausreichende Verbrauchsdaten über mindestestens 36 Monate (zusammenhängend) liegen vor
  • kein längerer Leerstand (längere Urlaube etc. können berücksichtigt werden)

Welcher Energieausweis ist der richtige?

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer fragen sich: Reicht ein Verbrauchsausweis aus oder sollte ich besser einen Bedarfsausweis erstellen lassen?

Die Antwort hängt vom Gebäude ab. Wenn ein Verbrauchsausweis rechtlich zulässig ist und nur eine einfache Pflichtangabe benötigt wird, kann er ausreichen. Wenn Sie jedoch eine realistische Einschätzung des energetischen Zustands wünschen, ist der Bedarfsausweis meist die bessere Wahl.

Gerade in Freiburg und Umgebung, wo Immobilienwerte hoch sind und energetische Fragen bei Kauf, Miete und Finanzierung immer wichtiger werden, kann ein aussagekräftiger Energieausweis Vertrauen schaffen. Er hilft dabei, den Zustand einer Immobilie verständlich einzuordnen und mögliche nächste Schritte besser zu planen.

Besonderheit Komplettsanierung: erwägen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer die Sanierung Ihrer Immobilie zum Effizienzhaus? Ein vorliegender Energieausweis mit schlechtester Energieeffizienzklasse H macht das Haus zum sogenannten Worst Performing Building (WPB) und bringt im aktuell geltenden KfW Programm Nr. 261 einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 %!

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Auch für Nichtwohngebäude wird in vielen Fällen ein Energieausweis benötigt, zum Beispiel bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Dazu zählen unter anderem Bürogebäude, Praxen, Gewerbeeinheiten, Verkaufsflächen, Vereinsgebäude oder gemischt genutzte Gebäude.

Bei Nichtwohngebäuden ist die Bewertung oft komplexer als bei Wohngebäuden, weil Nutzung, Technik und Betriebszeiten stärker variieren.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Erstellung eines Energieausweises für Ihr Nichtwohngebäude: Kontakt

Beratung zum Energieausweis in Freiburg und Umgebung

Sie sind unsicher, ob Sie einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis benötigen? Das Planungsbüro effizienz:raum Energieberatung prüft Ihr Gebäude individuell und unterstützt Sie gerne dabei, für Ihre Immobilie in Freiburg, Merzhausen, Gundelfingen, Denzlingen, Kirchzarten, Umkirch oder im weiteren Freiburger Umland den passenden Energieausweis zu erstellen – mit Hauptsitz in Freiburg sowie Zweigstellen in March und Waldkirch.

 

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Weitere Informationen finden Sie auch im Effizienz-Blogartikel: Wie ist der Ablauf bei der Ausstellung eines Energieausweises?

Wussten Sie, dass Synergien genutzt werden können und ein Bedarfsausweis im Zuge der Anfertigung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sehr preisgünstig „mitgegeben“ werden kann? Mehr dazu im Effizienz-Blogartikel iSFP Freiburg: Individueller Sanierungsfahrplan für eine effiziente und wirtschaftliche Gebäudesanierung.

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  1. […] Wussten Sie, dass Synergien genutzt werden können und ein Bedarfsausweis im Zuge der Anfertigung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sehr preisgünstig „mitgegeben“ werden kann? Mehr dazu im Effizienz-Blogartikel Energieausweis nach GEG: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? […]

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