BEG Förderung 2026: Das ändert sich bei BAFA und KfW
Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die BEG Förderung. Die Änderungen betreffen sowohl Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM) als auch den Heizungstausch und die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG WG).
Für private Eigentümer, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Fachbetriebe wird eine frühzeitige Förderplanung damit noch wichtiger. Besonders der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, bleibt ein wichtiger Förderhebel – seine Wirkung wird künftig jedoch anders berechnet.
Hinweis zur Aktualität und Fördermittelbewilligung:
Dieser Artikel bildet den Informationsstand vom 21. Juli 2026 ab und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Förderrichtlinien, technische Anforderungen, Fördersätze und Antragsbedingungen können jederzeit kurzfristig geändert, ausgesetzt oder beendet werden – teilweise ohne längere Vorankündigung oder Übergangsfrist. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien, Merkblätter und Programmbedingungen der zuständigen Förderstellen. Aus den Informationen dieses Artikels lässt sich kein Anspruch auf eine Förderung ableiten. Die Gewährung von Fördermitteln steht insbesondere unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel und der Prüfung des jeweiligen Förderantrags durch BAFA, KfW beziehungsweise die zuständige Bewilligungsstelle.
BEG Förderung 2026: Die wichtigsten Änderungen
- Die BAFA-Grundförderung für Gebäudehülle und Anlagentechnik bleibt bei 15 %.
- Der iSFP erhöht weiterhin die förderfähigen Kosten, der Bonus gilt nun für den zusätzlichen Kostenanteil.
- Ab 2027 kommt ein neuer WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (außgenommen sind Fenster).
- Die KfW Heizungsförderung startet weiterhin mit 30 % Grundförderung (ab 2027 ohne EU-Gerät: 15 % Grundförderung).
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 % und wird anschließend schrittweise reduziert.
- Bei KfW 261 sinken die regulären Tilgungszuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen.
Bereits bewilligte Förderanträge bleiben von den Änderungen grundsätzlich unberührt. Die neuen Bedingungen gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026.
BAFA BEG EM 2026: Förderung für Einzelmaßnahmen
Über die BAFA BEG EM werden weiterhin Maßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik und die Optimierung bestehender Heizungen gefördert. Dazu gehören beispielsweise Dach- und Fassadendämmungen, neue Fenster, Lüftungsanlagen oder der hydraulische Abgleich. Tabelle 1 zeigt die neuen Fördermöglichkeiten im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen auf.
| Maßnahme | Grundförderung | Mögliche Zusatzförderung | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|---|
| Dämmung, Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz | 15 % | 5 % iSFP-Bonus und 5 % WPB-Bonus (außer Fenstertausch) |
Der WPB-Bonus gilt ab 2027; Fenstertausch ist vom WPB-Bonus ausgenommen. |
| Anlagentechnik außer Heizung, zum Beispiel Lüftungsanlagen | 15 % | 5 % iSFP-Bonus | Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. |
| Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | 15 % | 5 % iSFP-Bonus | Zum Beispiel hydraulischer Abgleich oder Optimierung der Regelung. |
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | 50 % | Kein iSFP-Bonus | Es gelten besondere technische Voraussetzungen. |
| Energetische Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | Kein iSFP-Bonus | Es gelten eigene Höchstgrenzen für die Beratungskosten. |
Was ändert sich beim iSFP-Bonus?
Ohne individuellen Sanierungsfahrplan können bei der ersten Wohneinheit grundsätzlich bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Mit einem geförderten iSFP steigt der Kostenrahmen weiterhin auf 60.000 Euro.
Die zusätzlichen fünf Prozentpunkte iSFP-Bonus werden künftig jedoch nicht mehr auf die gesamten Kosten angerechnet. Sie gelten nur noch für den Kostenanteil, der oberhalb der normalen Förderhöchstgrenze liegt. Außerdem muss die betreffende Maßnahme ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro erreichen.
Beispiel bei 60.000 Euro Kosten für eine Dämmmaßnahme:
- Ohne iSFP: 30.000 Euro × 15 % = 4.500 Euro Zuschuss
- Mit iSFP: 30.000 Euro × 15 % + 30.000 Euro × 20 % = 10.500 Euro Zuschuss mit iSFP-Bonus
Gesamtförderung mit iSFP: 10.500 Euro statt 4.500 Euro.
Der iSFP bleibt daher insbesondere bei umfangreichen Dach-, Fassaden- oder Gesamtsanierungen attraktiv. Zusätzlich hilft er dabei, Dämmung, Fenster, Lüftung und Heiztechnik in einer technisch sinnvollen Reihenfolge zu planen.
Neuer WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen ab 2027
Ab dem ersten Quartal 2027 sollen Dämmmaßnahmen an sogenannten Worst Performing Buildings (WPB) mit zusätzlichen fünf Prozentpunkten gefördert werden. Dabei handelt es sich um Gebäude, die energetisch zu den schlechtesten Gebäuden im Bestand gehören.
Bei Wohngebäuden ist dafür grundsätzlich ein geförderter iSFP erforderlich, in dem die jeweilige Dämmmaßnahme enthalten ist. Der Bonus gilt für die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Kellerdecken – nicht jedoch für neue Fenster oder Außentüren.
Damit ergibt sich ein möglicher Fördersatz von:
- 10.500 Euro + 30.000 Euro × 5 % = 12.000 Euro
Ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein WPB handelt und für den WPB-Bonus in Frage kommt, prüft ein Energieeffizienz-Experte für Ihre Immobilie. Nehmen Sie hierfür mit uns Kontakt auf:
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KfW 458: Heizungsförderung für Privatpersonen 2026 – Wohngebäude
Die KfW Heizungsförderung folgt einer eigenen Förderlogik. Für Privatpersonen in Wohngebäuden erfolgt die Antragstellung in der Regel über das Programm KfW 458. Für Unternehmen stehen je nach Gebäudeart insbesondere die Programme KfW 459 und KfW 522 zur Verfügung. Tabelle 2 gibt einen Überblick der neuen Fördersätze für den Heizungstausch für Wohngebäude.
| Förderbaustein | Fördersatz | Voraussetzung | Änderung |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Einbau einer förderfähigen Heizung oder Netzanschluss | Bleibt zunächst bestehen. |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzung und Austausch einer begünstigten alten Heizung | Sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte. |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 40.000 Euro oder 50.000 Euro | Neu in drei Einkommensstufen aufgeteilt. |
| Familienzuschlag | Kein eigener Fördersatz; wirkt sich auf Einkommensbonus aus |
Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt | Das relevante Einkommen wird einmalig um 10.000 Euro reduziert. |
| Maximale Förderung | Grundsätzlich 70 %, in bestimmten Fällen bis 80 % | Abhängig von Einkommen, Selbstnutzung und Bonusvoraussetzungen | Höhere Förderung für Haushalte mit niedrigerem Einkommen. |
| Wärmepumpe ab dem ersten Quartal 2027 | 15 % Grundförderung plus 15 % Wertschöpfungsbonus | Für den zusätzlichen Bonus muss der vorgeschriebene EU-Ursprung nachgewiesen werden. | Der bisherige Effizienzbonus entfällt. |
Für die erste Wohneinheit können zunächst maximal 28.000 Euro berücksichtigt werden. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen entfällt. Auch der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen wird nicht fortgeführt. Ein iSFP-Bonus wird beim eigentlichen Heizungstausch weiterhin nicht gewährt.
Ein Sanierungsfahrplan kann trotzdem sinnvoll sein: Wird das Gebäude später gedämmt, kann die Wärmepumpe kleiner dimensioniert werden und effizienter arbeiten. Er hilft bei der mittel- und langfristigen Planung Ihrer Sanierung. Außerdem können durch Synergien Kosten bei Heizlastberechnung und dem hydraulischen Abgleich zu Ihrem Vorteil genutzt werden.
BEG WG und KfW 261: Förderung der Effizienzhaus-Sanierung
Über die BEG WG und den Kredit KfW 261 werden umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus gefördert. Ab dem 21. Juli 2026 werden nur noch Effizienzhausstufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse berücksichtigt. Tabelle 3 gibt einen Überblick der neu geltenden Fördersätze der BEG WG für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (EH) in Abhängigkeit zur erreichten Effizienzhausstufe.
Der zusätzliche Bonus für die EE-Klasse entfällt. Gleichzeitig steigt der maximale Förderkredit einheitlich auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
| Effizienzhausstufe | Standard | Klasse | Boni (kumulierbar mit NH-Klasse) |
||
|---|---|---|---|---|---|
| Tilgungszuschuss | Zuschuss (nur Kommunen) |
NH | WPB | SerSan | |
| EH Denkmal EE | 5 % | 10 % | 5 % | – | – |
| EH 85 EE | – | 10 % | 5 % | – | – |
| EH 70 EE | – | 15 % | 5 % | 10 % | 5 % |
| EH 55 EE | 5 % | 20 % | 5 % | 10 % | 15 % |
| EH 40 EE | 10 % | 25 % | 5 % | 10 % | 15 % |
Abkürzungen: NH = Nachhaltigkeits-Klasse,
WPB = Worst Performing Building,
SerSan = serielle Sanierung.
Die Boni sind bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen mit der
NH-Klasse kumulierbar.
Ein Effizienzhaus 70 oder Effizienzhaus 85 erhält somit keinen regulären Tilgungszuschuss mehr. Der vergünstigte KfW-Kredit kann aber weiterhin genutzt werden. Zusatzboni können die Förderung erhöhen, wenn das Gebäude und die Sanierungsmaßnahme die jeweiligen Anforderungen erfüllen.
Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan weiterhin?
In vielen Fällen ja. Besonders sinnvoll ist ein iSFP, wenn die geplanten Kosten einer Einzelmaßnahme über 30.000 Euro liegen, mehrere Bauteile saniert werden sollen oder das Gebäude möglicherweise die Voraussetzungen eines Worst Performing Buildings erfüllt.
Der iSFP unterstützt außerdem bei der Entscheidung, ob eine schrittweise Sanierung über die BAFA BEG EM oder eine umfassende Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261 wirtschaftlich vorteilhafter ist.
Schon gewusst: Ein iSFP enthält die Gebäudesimulation zum Effizienzhaus, die der Finanzierungspartner oder die Hausbank für weitere KfW-Produkte wie „jung kauft alt“ (KfW 308) verlangt. Er ist ein nützliches Tool, das ebenfalls eine separate Förderung (EBW-Förderung) des BAFA genießt. So können junge Familien beim Kauf von Bestandsgebäuden von niedrigen Zinssätzen profitieren und dann entscheiden, ob das Effizienzhaus über Einzelmaßnahmen und einen längeren Zeitraum, oder eine Komplettsanierung in einem Zug realisiert werden soll.
Weitere Informationen zum iSFP und dem Ablauf im Effizienz-Blog HIER.
Häufige Fragen zur BAFA- und KfW Förderung
Gibt es eine KfW Förderung für Fenster?
Ein einzelner Fenstertausch wird grundsätzlich über die BAFA BEG EM und nicht über KfW 261 gefördert. Werden die Fenster im Rahmen einer vollständigen Effizienzhaus-Sanierung ausgetauscht, können sie Bestandteil der KfW-Förderung sein.
Läuft die BAFA Förderung für Wärmepumpen noch über das BAFA?
Nein. Die Förderung einer neuen Wärmepumpe oder einer anderen förderfähigen Heizungsanlage erfolgt über die KfW. Für private Eigentümer von Wohngebäuden ist in der Regel das Programm KfW 458 relevant. Informationen zum Heizungstausch und der Heizlastberechnung finden Sie HIER im Effizienz-Blog.
Förderberatung für Einzelmaßnahmen, Heizungstausch und iSFP
Die neuen Förderbedingungen machen eine sorgfältige Planung wichtiger. Vor allem bei der Kombination von iSFP, Dämmmaßnahmen, Fenstertausch und späterem Heizungstausch können Reihenfolge und Antragstellung einen erheblichen finanziellen Unterschied ausmachen.
Unser Planungsbüro für Bauphysik & Energieberatung effizienz:raum Energieberatung unterstützt private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Hausverwaltungen, Architekturbüros oder Fachbetriebe bei:
- der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans,
- der Beratung zur passenden BAFA- oder KfW Förderung,
- der Förderantragstellung für Einzelmaßnahmen und Heizungstausch,
- der energetischen Fachplanung und Baubegleitung sowie
- der Planung einer Sanierung zum Effizienzhaus.
Wir beraten Sie in Freiburg und Umgebung, im Breisgau, im Dreisamtal und im Raum Emmendingen. Nehmen Sie unverbindlichen und kostenlos zum Erstgespräch Kontakt mit uns auf.
Stand: 20. Juli 2026. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien, Merkblätter und technischen Mindestanforderungen. Förderbedingungen können weiter konkretisiert oder geändert werden.

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