KfW 266 in Freiburg und Umgebung „Gewerbe zu Wohnen“: Bis zu 30.000 € Zuschuss je neuer Wohneinheit

Seit dem 1. Juli 2026 kann der neue KfW-Zuschuss „Gewerbe zu Wohnen“ (KfW 266) beantragt werden. Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, Investoren, Unternehmen, Kommunen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Privatpersonen, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzte Gewerbeflächen in Wohnraum umwandeln möchten.

Gerade in Freiburg und im südbadischen Umland kann das Programm interessant sein: Wohnraum ist vielerorts knapp, gleichzeitig gibt es leerstehende oder mindergenutzte Büroflächen, Ladenlokale, Praxen oder andere beheizte Nichtwohnflächen. Mit KfW 266 kann die Umwandlung solcher Flächen zu Wohnraum finanziell deutlich attraktiver werden.

effizienz:raum Energieberatung unterstützt Eigentümer, Investoren und Projektbeteiligte in Freiburg, im Dreisamtal, in Gundelfingen, Denzlingen, Emmendingen, Waldkirch, March, Umkirch, Bad Krozingen und Umgebung bei der energetischen Prüfung, Fördermittelberatung und fachlichen Begleitung solcher Umnutzungsprojekte.

 

Vorher-Nachher-Vergleich eines Bestandsgebäudes bei der Umwandlung von Gewerbe zu Wohnraum mit KfW 266 in Freiburg

KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“ fördert die Umwandlung leerstehender Gewerbeflächen in neuen Wohnraum.

Was ist KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“?

Mit dem Programm KfW 266 Gewerbe zu Wohnen fördert die KfW den Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden oder beheizten Nichtwohnflächen zu neuen Wohneinheiten. Das kann zum Beispiel ein ehemaliges Bürogebäude, eine Praxis, ein Ladenlokal, eine Gewerbeeinheit oder ein gemischt genutztes Gebäude sein.

Wichtig ist: Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Dabei muss nicht zwingend das gesamte Gebäude umgenutzt werden. Auch einzelne Gebäudeteile oder Etagen können förderfähig sein, wenn daraus neuer Wohnraum entsteht.

Warum ist KfW 266 in Freiburg und Umgebung besonders interessant?

In Freiburg, den angrenzenden Gemeinden und vielen Orten im Breisgau besteht seit Jahren ein hoher Bedarf an Wohnraum. Gleichzeitig verändern sich Gewerbeflächen: Manche Ladenlokale, Büroeinheiten oder Praxisflächen werden nicht mehr dauerhaft in ihrer ursprünglichen Nutzung benötigt.

Die Umwandlung von Gewerbe zu Wohnen kann deshalb eine sinnvolle Möglichkeit sein, bestehende Gebäude weiterzuentwickeln, Leerstand zu vermeiden und neuen Wohnraum ohne zusätzlichen Flächenverbrauch zu schaffen.

Typische Beispiele aus der Praxis können sein:

  • leerstehende Ladenlokale in Ortskernen
  • ehemalige Büroflächen in gemischt genutzten Gebäuden
  • nicht mehr genutzte Praxisräume
  • beheizte Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss
  • kommunale oder institutionelle Bestandsgebäude
  • ehemalige Betriebs- oder Verwaltungsflächen

Gerade in Gemeinden rund um Freiburg, zum Beispiel in Gundelfingen, Denzlingen, Kirchzarten, Stegen, March, Umkirch, Emmendingen, Waldkirch oder Bad Krozingen, kann das Programm für Eigentümer und Investoren eine interessante Option sein.

Wie hoch ist die Förderung bei KfW 266?

Die Förderung beträgt 30 % der förderfähigen Umbaukosten. Pro neu entstehender Wohneinheit werden maximal 100.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von:

bis zu 30.000 € je neuer Wohneinheit

Bei mehreren Wohneinheiten kann die Förderung entsprechend höher ausfallen. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei mehreren Wohneinheiten grundsätzlich bei 300.000 €.

Ein einfaches Beispiel: Entstehen durch den Umbau einer ehemaligen Bürofläche drei neue Wohnungen und liegen die förderfähigen Umbaukosten je Wohnung bei mindestens 100.000 €, kann rechnerisch ein Zuschuss von bis zu 90.000 € möglich sein.

Welche Kosten sind förderfähig?

Gefördert werden Kosten, die direkt mit dem Umbau der bisherigen Gewerbe- oder Nichtwohnfläche zu Wohnraum zusammenhängen. Dazu können zum Beispiel gehören:

  • Rückbauarbeiten
  • Grundrissänderungen
  • Anpassungen der Baukonstruktion
  • Innenausbau
  • Erschließung und Zugänge
  • Parkplätze, Fahrradstellplätze, Ladeinfrastruktur
  • statische Anpassungen
  • Außenanlagen im Zusammenhang mit der Wohnnutzung
  • Fachplanung und Baubegleitung für den Umbau

Nicht gefördert werden dagegen Grundstückskosten, der Kaufpreis der Immobilie sowie die eigentlichen Kosten der energetischen Sanierung zum Effizienzhaus. Für energetische Sanierungsmaßnahmen können jedoch unter Umständen andere Förderprogramme, insbesondere aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), relevant sein (vgl. Abschnitt weiter unten im Artikel „Kombination mit KfW 261“).

Welche energetischen Anforderungen gelten?

Ein zentraler Punkt des Programms ist die energetische Qualität der neu entstehenden Wohnungen. Die geförderten Wohneinheiten müssen mindestens den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien-Klasse (EH 85 EE) erreichen.

Bei Baudenkmalen oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz gilt der Standard Effizienzhaus Denkmal EE. Für bestimmte Gebäude mit bereits neuer oder erneuerbarer Wärmeversorgung können Ausnahmen von der EE-Klasse relevant sein.

Damit ist KfW 266 nicht nur ein Umbauförderprogramm, sondern eng mit einer energetischen Sanierung verknüpft. In der Praxis sollte daher früh geprüft werden, ob der gewünschte Effizienzhausstandard technisch, wirtschaftlich und baurechtlich erreichbar ist.

Energieeffizienz-Experte für KfW 266 ist Pflicht

Für die Beantragung und Begleitung des Förderprogramms muss ein zugelassener Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Zugelassen sind Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes in der Kategorie BEG Wohngebäude.

Der Energieeffizienz-Experte erstellt unter anderem die notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) für die energetische Sanierung sowie das ergänzende Beiblatt für KfW 266. Darin wird bestätigt, welches energetische Niveau erreicht werden soll und dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Für Eigentümer und Investoren in Freiburg und Umgebung ist das besonders wichtig: Ohne fachgerechte energetische Planung kann die Förderung gefährdet sein. Bereits kleine Planungs- oder Ausführungsfehler können dazu führen, dass die energetischen Zielwerte nicht erreicht werden.

Antrag unbedingt vor Vorhabenbeginn stellen

Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen für die Umbauarbeiten.

Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor der Antragstellung in Anspruch nehmen; diese gelten nicht als Vorhabenbeginn, soweit sie nicht selbst Gegenstand der Förderung sind. Das ist besonders sinnvoll, weil vor der Antragstellung zunächst geprüft werden sollte, ob das Projekt technisch, energetisch und baurechtlich realistisch umsetzbar ist.

Wer bereits vor der Förderzusage Verträge mit Handwerksunternehmen abschließen möchte, sollte nur mit einer korrekt formulierten aufschiebenden Bedingung arbeiten. Eine nachträgliche Ergänzung einer solchen Bedingung ist nicht zulässig.

Was sollte bei Gewerbe zu Wohnen in Freiburg und Südbaden geprüft werden?

Bevor ein Antrag für KfW 266 gestellt wird, sollten mehrere Punkte sorgfältig geprüft werden. Gerade bei Bestandsgebäuden in Freiburg, im Dreisamtal, im Breisgau oder im Markgräflerland können baurechtliche, energetische und technische Anforderungen zusammenkommen.

  • Baurecht: Ist die Umnutzung zu Wohnraum grundsätzlich zulässig?
  • Nutzungsänderung: Ist eine Genehmigung durch das zuständige Bauamt erforderlich?
  • Grundriss und Wohnqualität: Können abgeschlossene, dauerhaft nutzbare Wohneinheiten entstehen?
  • Belichtung und Erschließung: Sind Fensterflächen, Zugänge und Rettungswege ausreichend?
  • Brandschutz und Schallschutz: Sind zusätzliche Anforderungen zu beachten?
  • Energetische Machbarkeit: Kann der Standard EH 85 EE oder EH Denkmal EE erreicht werden?
  • Förderfähige Kosten: Welche Kosten können über KfW 266 angesetzt werden?
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen: Welche energetischen Maßnahmen können gegebenenfalls über weitere Förderprogramme abgebildet werden?

Besonders wichtig ist die frühzeitige energetische Bewertung. Der Effizienzhausstandard muss nicht nur geplant, sondern später auch tatsächlich nachgewiesen werden.

Ablauf der Förderung KfW 266

Der typische Ablauf bei KfW 266 sieht folgendermaßen aus:

  1. Projektidee und Bestandsgebäude prüfen
  2. Energieeffizienz-Experten einbinden
  3. energetisches Zielniveau und Umbaukonzept klären
  4. baurechtliche Rahmenbedingungen prüfen
  5. Bestätigung zum Antrag und Beiblatt erstellen lassen
  6. KfW-Antrag vor Vorhabenbeginn stellen
  7. Förderzusage abwarten
  8. Umbau und energetische Sanierung fachgerecht umsetzen
  9. Nachweise einreichen
  10. Zuschuss nach Prüfung durch die KfW erhalten

Für die Umsetzung und Nachweise stehen nach KfW-Zusage maximal 54 Monate zur Verfügung.

Für wen lohnt sich eine Beratung zu KfW 266?

Eine frühzeitige Beratung lohnt sich vor allem für Eigentümer, Investoren, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Kommunen, die leerstehende oder schlecht nutzbare Gewerbeflächen besitzen.

Besonders relevant kann das Förderprogramm sein, wenn Sie in Freiburg oder Umgebung eine der folgenden Flächen besitzen:

  • ehemaliges Ladenlokal
  • leerstehende Bürofläche
  • ehemalige Praxisfläche
  • beheizte Gewerbeeinheit in einem Wohn- und Geschäftshaus
  • nicht mehr genutzte kommunale oder gewerbliche Fläche
  • Bestandsgebäude mit Umnutzungspotenzial

Ob KfW 266 tatsächlich geeignet ist, hängt jedoch stark vom konkreten Gebäude, der geplanten Nutzung, dem energetischen Ausgangszustand und den baurechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Kombination mit KfW 261: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Umbau zu Wohnraum und der energetischen Sanierung zum Effizienzhaus. Der Zuschuss KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt die Umwandlung bisheriger Gewerbe- oder Nichtwohnflächen in neue Wohneinheiten. Die eigentliche Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE ist im Programm KfW 266 jedoch nicht förderfähig.

Für die energetische Sanierung kann je nach Projekt zusätzlich das Förderprogramm KfW 261 Wohngebäude relevant sein. Dieses Programm fördert die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus, zum Beispiel zum Standard Effizienzhaus 85 EE. Dadurch können energetische Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, Anlagentechnik oder erneuerbare Energien separat betrachtet und in ein passendes Förderkonzept eingebunden werden.

Bei kommunalen Projekten kann statt KfW 261 auch das Programm KfW 264 relevant sein, wenn ein öffentliches Gebäude energetisch saniert und zu Wohnraum weiterentwickelt werden soll.

Fazit: KfW 266 schafft neue Chancen für Gewerbeflächen in Freiburg und Umgebung

Das neue Förderprogramm KfW 266 Gewerbe zu Wohnen kann die Umwandlung von leerstehenden Gewerbeflächen in Wohnraum deutlich attraktiver machen. Mit bis zu 30.000 € Zuschuss je neuer Wohneinheit entsteht ein spürbarer finanzieller Anreiz, bestehende Gebäude sinnvoll weiterzuentwickeln.

Gerade in Freiburg, Gundelfingen, Denzlingen, Kirchzarten, Stegen, Emmendingen, Waldkirch, Bad Krozingen und im weiteren südbadischen Umland kann das Programm für Eigentümer und Investoren interessant sein, wenn bisherige Gewerbeflächen zu Wohnraum umgenutzt werden sollen.

Gleichzeitig ist das Programm anspruchsvoll. Die baurechtliche Zulässigkeit, die technische Umsetzbarkeit und insbesondere die energetischen Anforderungen sollten frühzeitig geprüft werden. Da ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend eingebunden werden muss, lohnt sich eine fachliche Beratung bereits vor der Antragstellung.

Beratung zu KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“ in Freiburg und Umgebung

effizienz:raum Energieberatung unterstützt Eigentümer, Investoren und Projektbeteiligte bei der energetischen Bewertung, Fördermittelprüfung und fachlichen Begleitung von Sanierungs- und Umnutzungsprojekten.

Wir prüfen, ob KfW 266 für Ihr Gebäude geeignet ist, welches energetische Zielniveau erreichbar ist und wie der Umbau zu förderfähigem Wohnraum sinnvoll geplant werden kann.

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Programmseite der KfW: KfW 266.

Unsere Beratung erfolgt regional und überregional für Freiburg und Umgebung, unter anderem für das Dreisamtal, Gundelfingen, Denzlingen, Emmendingen, Waldkirch, March, Umkirch, Bad Krozingen, Breisach, den Kaiserstuhl und weitere Orte in Südbaden.

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