Energieausweis erstellen: Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis – die richtige Entscheidung treffen!

Energieausweis: Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis

Der Energieausweis ist Pflicht bei u. a. Verkauf, Vermietung oder Verpachtung, oder größeren energetischen Modernisierungen von Immobilien. Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG § 79 ff). Dabei gibt es zwei Varianten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer gründlichen technischen Analyse und energetischen Bilanzierung anhand von vor-Ort ermittelten Gebäudedaten und Gebäudeplänen. Er bewertet unabhängig vom Nutzerverhalten die energetische Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Dadurch ist er besonders aussagekräftig und eignet sich vor allem für ältere Gebäude. Er kann prinzipiell für alle Gebäude ausgestellt werden. Die normative Grundlage bietet seit dem 01.01.2024 ausschließlich die DIN V 18599.

Der Verbrauchsausweis hingegen nutzt reale Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, aber stark vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig und daher selten objektiv. Aus diesem Grund ist er für viele Gebäude nicht repräsentativ oder gar nicht erlaubt auszustellen. Eine schnelle Übersicht kann man anhand eines Schaubilds z.B. HIER bekommen.

Für Eigentümer ist die Wahl des richtigen Energieausweises entscheidend – sowohl rechtlich als auch zur realistischen Einschätzung des Energiebedarfs – zuletzt auch für Ihren Geldbeutel. Wir von effizienz:raum Energieberatung helfen Ihnen kompetent weiter und prüfen gerne die Möglichkeiten Ihres Objekts.

Weitere Informationen und wie bei uns der die Ausstellung eines Bedarfsausweises erfolgt, finden Sie im Effizienz-Blogartikel: Wie ist der Ablauf bei der Ausstellung eines Energieausweises (Bedarfsausweis)

Nehmen Sie hierzu gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf: Kontakt.

Weitere interessante Themen gibts im Effizienz-Blog.

Bedarfsausweis

Muster-Energieausweis, genauer Bedarfsausweis bei z.B. Vermietung/Verpachtung oder Verkauf für Wohngebäude.